SOLARvent Biomasse-Heizsysteme GmbH, Braunschweiger Str. 10, D-37581 Bad Gandersheim
1.
Allgemeine Bestimmungen
1.1.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis
auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt, die weiteren
Sicherheiten und den Ausschluss von weitergehenden Schadenersatzansprüchen gelten in jedem Fall als vereinbart.
1.2.
Spätestens mit der Warenannahme gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese auf dem Schriftweg von uns bestätigt werden.
1.4.
Unsere sämtliche Geschäftskorrespondenzen (Angebote, Aufträge, Rechnungen, Lieferscheine) sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
1.5.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bedingungen nicht.
2.
Angebot und Vertragsannahme
2.1.
Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich für uns unverbindlich und freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden immer erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzt. Das gleiche gilt auch für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2.
Die Annahme von Bestellungen wird für uns nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, die von uns in jeglicher Art und Weise veröffentlicht werden, sind nur angenähert
maßgeblich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche von uns ausdrücklich schriftlich bezeichnet worden sind.
2.4.
Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.
3.
Lieferfristen, Umfang der Lieferung
3.1.
Die von uns genannten Termine und Fristen für unsere Lieferungen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich unter kalendermäßiger
Terminzusage bestätigt wurden.
3.2.
Die Liefer- und Leistungsfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der gelieferte Gegenstand das Werk (Lager) verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. die Leistung durchgeführt ist.
3.3.
Bei Überschreitung der Liefer- und Leistungsfrist steht dem Käufer das Recht zu, uns eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung zu setzen und nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen einer Verzögerung, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen
nicht, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3.4.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
3.5.
Die Transportart und der Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs sind unserer Wahl überlassen. Dieses geschieht nach unserm
Ermessen und verkehrsüblicher Sorgfalt unter Ausschluss der Haftung, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Auf Wunsch des
Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken
versichert.
3.6.
Teillieferungen sind zulässig.
4.
Gefahrenübergang
4.1.
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus mit der Übergabe an den Spediteur oder Abholer auf den Käufer über. Bei Anlieferung
durch uns tragen wir die Gefahr bis zur Anlieferung an der Empfangsstelle. Vorstehendes gilt auch für Teillieferungen.
4.2.
Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7 entgegenzunehmen.
4.3.
Beanstandungen wegen unvollständiger, mangelhafter oder falscher Lieferung sind sofort beim Empfang der Ware auf dem Lieferschein bzw. auf dem
Frachtbrief zu vermerken, soweit sie für den Käufer, seinen Erfüllungsgehilfen oder seinen Abnehmer bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar sind.
Andernfalls gelten die Lieferungen als genehmigt.
5.
Preise, Zahlungsbedingungen
5.1.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, stets ab Lager oder Werk zuzüglich Frachtkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2.
Es werden, soweit nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, die am Tag der Lieferung geltenden Preise unserer Preisliste berechnet.
5.3.
Die Zahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, immer im Voraus vor Lieferung bzw. am Tag der Lieferung per Nachnahme zu begleichen.
Nachnahmeforderungen können in bar oder mit einem im Voraus bankbestätigten Verrechnungsscheck ausgeglichen werden. Sollte die Annahme der bestellen
Nachnahmesendung verweigert werden, so werden wir die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers abrechnen.
5.4.
Zahlungen für Reparatur oder Kundenservice sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
5.5.
Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet.
5.6.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen.
5.7.
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Käufer kommt ohne eine weitere Erklärung durch uns 10 Tage nach dem
Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei
denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem
solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung - insbesondere einer Mangelbeseitigung- steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit
Mängel behafteten - Lieferung steht.
5.8.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder wenn Umstände eintreten, die unsere
Forderung gefährdet erscheinen lassen.
5.9.
Für den Kunden ist die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist eine Verpfändung oder Sicherungs-übereignung untersagt.
6.2.
Bei der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab.
7.
Haftung für Mängel und sonstige Haftung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Leistungen gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach BGB
wie folgt:
7.1.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit.
7.2.1.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr. Dies gilt jedoch
nicht in den Fällen: -Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen; -Bauwerke, Sachen für Bauwerke; -Rückgriffsanspruch des Unternehmers; -Bauwerke oder Werk,
dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer
Verjährungsfrist von 3 Jahren.
7.2.2.
Die Verjährungsfristen nach 7.2.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig
von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen,
gilt für sie die Verjährungsfrist des 7.2.1 Satz 1.
7.2.3.
Die Verjährungsfristen nach 7.2.1 und 7.2.2 gelten mit folgender Maßgabe:
" Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
" Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen ist. Ist der Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in
7.2.1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden, also Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen,
Bauwerke und Sachen für Bauwerke und sonstige Lieferungen bzw. Herstellung/Wartung/Veränderung einer Sache oder Planungs-/Überwachungsleistungen bzw.
Bauwerke oder Planungs-/Überwachungsleistungen hierfür bzw. sonstige Leistungen unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist.
" Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2.4.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
7.2.5.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen (nach BGB) über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die
Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
7.3.
Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel sind - sobald sie offensichtlich werden -
unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Für die einwandfreie Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen (bei Reparatur einschließlich des Materials)
haften wir unter den nachstehenden Voraussetzungen und Bedingungen dieser Ziffer 7 erneut für die unter 7.2. beschriebene Dauer. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl nur Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Will der
Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen
zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.
7.4.
Durch Verhandlung über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Zur
Mängelüberprüfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. Keine Gewährleistung wird übernommen
für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder
Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, insbesondere falscher Brennerwahl oder
Brennereinstellung, Verwendung nicht geeigneter Brennstoffe, chemischen oder elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht auf unser
Verschulden zurückzuführen sind, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Serviceanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft (z.B. fremde Kesselkreisregelung). Unsere
Gewährleistung für Speicher-Wassererwärmer setzt voraus, dass das aufzuheizende Wasser Trinkwasserqualität hat und vorhandene Wasseraufbereitungsanlagen
einwandfrei arbeiten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewährleistungspflicht vorliegt, wenn sich Verschleißteile, wie z.B. Sicherungen,
Dichtungen oder Teile der Zünd- und Überwachungseinrichtungen durch natürlichen Verschleiß abnutzen. Unsere Gewährleistungspflicht umfasst ferner nicht
Schäden, die durch Luftverunreinigungen durch starken Staubanfall, durch aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion - insbesondere bei Verwendung von
nichtdiffusionsdichter Kunststoffrohre in Fußboden oder Wandheizungen -, durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen (z.B. Waschküche, Hobbyräumen) oder
durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels, entstanden sind.
7.6.
Wir werden insbesondere von der Mängelhaftung befreit, wenn uns nach Verständigung vom Mangel nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird,
die nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Aus-besserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel
selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass wir in jedem
Fall sofort verständigt werden.
7.7.
Soweit sich die Beanstandungen als berechtigt herausstellen, tragen wir die durch die Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung entstehenden unmittelbaren
Kosten, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, werden die Kosten für
die notwendige Arbeitszeit bei Mängelgewährleistung durch einen pauschalen Rabatt von 5 % ausgeglichen. Der Rabatt ist grundsätzlich in allen Angeboten und
Preislisten enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Austauschteile gehen in unser Eigentum über und sind kostenfrei an uns zu
versenden.
7.8.
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von uns, eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn
keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden ist
jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit gehaftet wird. Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der
Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Wir haften bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Im Übrigen wird
unsere Haftung wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % und für den Schadensersatz statt der
Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zu
Leistung - ausgeschlossen. Auch diese Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.
Reparaturen
8.1.
Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag
sind vom Käufer zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
8.2.
Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
9.
Datenverarbeitung
9.1.
Wir sind berechtigt, die uns bekannten Daten des Käufers für eigene Zwecke entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten und zu speichern.
Schadenersatzansprüche aufgrund des Umgangs mit solchen Daten sind ausgeschlossen. Weiter gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist ausschließlich Aschaffenburg am Main.
11.
Teilunwirksamkeiten
11.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Kaufvertrages
selbst nicht berührt.
Bad Gandersheim, den 01.01.2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Vereinbarung für Verbraucher
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